| Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseagentur Carsten Müller Sehr geehrte Kunden und Reisende, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Reiseagentur Carsten Müller, nachstehend RACM abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden 1.1 Grundlage des Angebots von RACM und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von RACM für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. 1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von RACM vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von RACM vor, an das RACM für die Dauer von acht Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit RACM bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist RACM die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.3 Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.4 Für die Buchung (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) gilt: 1.4.1 Solche Buchungen (außer telefonische) sollen mit dem Buchungsformular (Fragebogen zur Anmeldung) von RACM erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde RACM den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. 1.4.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch RACM zustande. 1.4.3 RACM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. 2. Bezahlung 2.1 RACM darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, jedoch höchsten 250,00 € pro Reisendem, zur Zahlung fällig. Bei Tagesfahrten ist eine Anzahlung von 15,00 € pro Person fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn bzw. Tagesfahrt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Tagesfahrten ohne Übernachtung bis zu einem Preis von 499,00 € braucht kein Sicherungsschein übergeben zu werden. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl RACM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist RACM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von RACM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind RACM vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2 RACM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund in Textform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von RACM gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von RACM gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn und Umbuchung 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber RACM zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert RACM den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann RACM eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von RACM zu vertreten ist. RACM kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. RACM hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei RACM wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet. BUSREISEN / TAGESFAHRTEN / FLUG-BUSREISEN Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn = 20 % des Reisepreises Rücktritt vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn = 30 % des Reisepreises Rücktritt vom 21. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn = 45 % des Reisepreises Rücktritt vom 13. bis zum 4. Tag vor Reisebeginn = 65 % des Reisepreises Rücktritt vom 3. Tag bis zum Reisebeginn = 80 % des Reisepreises Bei Tagesfahrten sind Stornogebühren im Rahmen o.g. Staffelung, mindestens jedoch 15,00 € pro Person fällig. 4.3 Im Falle einer Stornierung des Kunden einer Reise oder Tagesfahrt, in der Leistungen bzw. Zusatzleistungen wie z. B. Eintrittskarten oder Tickets enthalten sind, ist zu den obigen Stornogebühren der volle Preis der Zusatzleistung zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden kann. Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts sind Flugkosten zu 100 % vom Kunden zu tragen, da RACM diese Kosten der Fluggesellschaft in jedem Fall zu erstatten hat. 4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RACM nachzuweisen, dass RACM überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von RACM geforderte Entschädigungspauschale. 4.5 Ist RACM infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt. 4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 4.7 Nach erfolgter Buchung kann maximal eine Änderung der Buchung (Umbuchung) ohne Bearbeitungsgebühr vorgenommen werden. Darüber hinausgehende Änderungen sind mit einer Umbuchungsgebühr i.H. v. 25,00 € je Vorgang behaftet.
Stand dieser Fassung: NOVEMBER 2023 |
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